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| InfothekZurück zur ÜbersichtRecht / Zivilrecht Mittwoch, 19.02.2025 Hälftige Verfahrenskostentragung für Anerkennung zwischen Mutter und biologischem VaterDas Oberlandesgericht Frankfurt hat mit der gebotenen Sachlichkeit zur Frage Stellung genommen, wer in welchem Maße für ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren zahlen muss. Im Streitfall hatte das Amtsgericht entschieden, dass in dem Fall Mutter und Vater das Verfahren je zur Hälfte bezahlen müssen. Das bestätigte das Oberlandesgericht auf Beschwerde der Mutter hin: Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden (Az. 6 WF 155/24). Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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