KontaktKontaktSteuerberatung Sönmez Huyssenallee 70-72 Telefon: +49 201 31975485 Fax: +49 201 36449201 E-Mail:
| InfothekSteuern / Einkommensteuer Donnerstag, 18.04.2024 Besteuerung von Zahlungen aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden ArbeitnehmerDas Finanzgericht Münster hatte zur Steuerpflicht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer gezahlt werden, zu entscheiden. mehrRecht / Arbeits-/Sozialrecht Donnerstag, 18.04.2024 Täuschung über Aufenthaltsort - Kein Anspruch auf Grundsicherung im AuslandZulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht. Kann der Aufenthalt in Deutschland nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Bereits erfolgte Zahlungen müssen dann rückerstattet werden. mehrSteuern / Gewerbesteuer Donnerstag, 18.04.2024 Gewerbesteuer: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind eigenständige BetriebeWer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält unterschiedliche Betriebe. D. h., für Zwecke der Gewerbesteuer können Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden. mehrSteuern / Umsatzsteuer Mittwoch, 17.04.2024 Keine Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen - Weder Urheber noch RechtsnachfolgerDer Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat. mehrRecht / Sonstige Mittwoch, 17.04.2024 Berliner Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder ist rechtmäßigDie zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig. mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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